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BMW Motorrad Händlertagung 2026 & Awards-Verleihung
Verbleibende Zeit: Minuten
 

TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Veranstaltung und Veranstalter

Am 28. Juli 2026 findet in München die BMW Motorrad Händlertagung & Awards statt („Veranstaltung“).
Die Veranstaltung wird von Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Petuelring 130, 80788 München veranstaltet (nachfolgend „BMW“ oder „Veranstalter“). Weitere Informationen zu BMW finden Sie unter www.bmw.de/impressum

Veranstaltungsort:

BMW Motorrad Händlertagung: BMW Vierzylinder, Dostlerstr. 3, 80809 München
BMW Motorrad Awards: GOP Varieté-Theater München, Maximilianstraße 47, 80538 München

Eckdaten zur Veranstaltung (Änderungen vorbehalten):

bis 11.00 Uhr Anreise | BMW Vierzylinder
bis 12.00 Uhr Welcome Lunch
12.00 - 17.00 Uhr Händlertagung
ab 17.00 Uhr Shuttle vom BMW Vierzylinder zum Hotel Leonardo Munich
18.30 Uhr Shuttle vom Hotel zu BMW Motorrad Awards Location | GOP Varieté-Theater
ab 19.00 Uhr Verleihung der BMW Motorrad Awards mit Galadinner und Aftershowparty

Folgende Leistungen sind in der Teilnahmegebühr enthalten:

Teilnahme an der Veranstaltung inkl. Abendprogramm
Verpflegung (Speisen & Getränke)
Shuttle Services

In der Teilnahmegebühr sind folgende Leistungen nicht enthalten:

Hotelübernachtung inkl. Frühstück
An- & Abreise
Empfehlung: Übernachtung im Veranstaltungshotel nach der Veranstaltung & Abreise am nächsten Tag (Kosten für die Hotelübernachtung, An- & Abreise trägt der Teilnehmer)

Teilnehmer und Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind nur volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen der BMW Motorrad Deutschland Handelsorganisation inkl. der Service-Only-Betriebe (Geschäftsführer, Inhaber, Motorrad-Leiter, Verkaufsleiter, Serviceleiter) und Niederlassungs- und Verkaufsleiter der BMW AG.

Zur Teilnahme an der Veranstaltung müssen sich Interessierte zunächst über die von BMW im Einladungsschreiben mitgeteilte Registrierungswebseite bis spätestens 22.05.2026 anmelden.

Die Anzahl der Teilnehmer ist auf zwei Mitarbeiter je Betrieb begrenzt. Die maximale Teilnehmerzahl für die Veranstaltung liegt bei 200 Personen. Sofern die Anzahl der Anmeldungen die maximale Teilnehmerzahl übersteigt, erfolgt die Auswahl der Teilnehmer nach dem „first come first serve“ Prinzip.

Haftung und Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko. Für einen Schaden des Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers. Sie gilt ferner nicht bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf; diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Teilnehmer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Veranstalter nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Teilnehmers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Der Teilnehmer stellt den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch den Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit und solange derartige Ansprüche von der Fahrzeug-Haftpflichtversicherung oder einer anderen Haftpflichtversicherung des Veranstalters gedeckt sind. Regressansprüche der Versicherung gegen den Teilnehmer bleiben unberührt.

Geheimhaltung und Weisungen

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle nicht öffentlich verfügbaren Informationen, die der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung direkt oder indirekt vom Veranstalter (oder vom Veranstalter beauftragten Dritten) erhält, streng vertraulich zu behandeln hierzu zählt auch das Film- & Fotografierverbot für gekennzeichnete Bereiche. Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese Informationen zu vermeiden.

Der Teilnehmer wird während der Veranstaltung den Weisungen des Veranstalters Folge leisten. BMW behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese den Weisungen von BMW nicht Folge leisten oder nicht in fahrtüchtigem Zustand sind.

Anfertigung und Nutzung von Bild – und Tonaufnahmen

Im Zuge der Veranstaltung werden Bilder und Videos aufgenommen, auf denen der Teilnehmer abgebildet sein kann. Die Bild- und Tonaufnahmen werden zu Zwecken der Berichterstattung über die Veranstaltung durch den Veranstalter und mit ihm verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) veröffentlicht, wie BMW AG Motorrad Eventreportagen, Berichterstattung auf Plattformen, Social Media Posts, Artikeln auf Webseiten oder Pressemeldungen. Die Bild- und Tonaufnahmen werden nach der Veranstaltung über einen Downloadlink den Teilnehmern zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt wie eigene Eventreportagen, Berichterstattung auf Plattformen, Social Media Posts, Artikeln auf Webseiten oder Pressemeldungen. Sollten die Aufnahmen und deren Veröffentlichung aus besonderen Gründen von Ihnen nicht erwünscht sein, besteht die Möglichkeit diesen zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich oder per E-Mail zu erklären an: Erlebnismarketing@bmw-motorrad.de. Im Falle eines Widerspruchs ist der Veranstalter sowie die mit ihm verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) zum Verbrauch bereits produzierter, gebuchter oder freigegebener Mittel der Unternehmenskommunikation und Werbeträger berechtigt. Der Veranstalter sowie die mit ihm verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff. AktG) löschen die Beiträge im Zuge des normalen Geschäftsgangs ab Erhalt des Widerspruchs. Im Übrigen ist der Veranstalter zur Entfernung der Beiträge nur aus solchen Online-Angeboten, deren Inhalte der Veranstalter unmittelbar selbst verwaltet, verpflichtet. Die Löschung aus Online Auftritten Dritter kann vom Veranstalter nicht sichergestellt werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist München. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des Verbraucherschutzrechts gilt für alle Streitigkeiten, die sich aus oder aufgrund dieser Vertragsbeziehung ergeben, das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Compliance Anforderungen

Bitte beachten Sie die Compliance Anforderungen für Veranstaltungen von BMW.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, gelten für Einladungen an Unternehmensrepräsentanten besondere rechtliche Anforderungen. Diese Vorgaben wurden bei der Planung der Veranstaltung berücksichtigt. Ergänzend bitten wir Sie zu prüfen, ob Ihre Teilnahme nach den geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder nach den internen Regelungen Ihres Hauses möglich ist. Hiervon gehen wir im Falle Ihrer Zusage aus.

Die Pauschalsteuer in Deutschland auf etwaige geldwerte Vorteile wird von BMW übernommen. Eventuell anfallende Steuern auf Grund Ihrer Teilnahme an dieser Veranstaltung werden von BMW übernommen (§37b EStG).

Stand 14.04.2026